Allgemeingültige Informationen zum Gesangverein

Satzung

 Unsere Satzung

Geschäftsordnung

 Unsere Geschäftsordnung

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Blanko-Formular

Infektionsschutzgesetz

Wer bei öffentlichen Veranstaltungen mit Lebensmitteln in Berührung kommt ist verpflichtet sich an das Infektionsschutzgesetz (siehe Wikipedia) zu halten.
Für uns gilt also:
1. Die Kurzgefasste Einführung bitte lesen und
2. das Blanko-Formular bitte unterschreiben.
Ansonsten kann kein Standdienst beim Fasching, Tag der Vereine, dem Christkindlmarkt oder ähnlichen Veranstaltungen übernommen werden.

Die Rechtslage im Verein

Quelle Münchner Merkur Nr. 182 Donnerstag 8. August 2024 von Maik Heitmann:
Fast 25 Millionen Menschen in Deutschland sind Mitglied in einem Verein. Ob Sport-, Trachten- oder Tierschutzverein: Überall sind damit Rechte und Pflichten verbunden. Auch wer selbst einen Verein gründen will, muss einiges beachten.  Weiterlesen.

Unsere Ausschüsse:

Aufgaben der Ausschüsse (von Ulli am 15.01.2025)

Der Musikausschuss

Der Musikausschuss ist für das musikalische Leben des Chors zuständig. Ihm obliegt die Auswahl der Lieder und Messen, die im Jahr gesungen werden sollen. Das Bereitstellen der Noten, Pflege der Notenablage und Zusammenstellung der Notenmappen gehören ebenso zu den Aufgaben. Prinzipiell kann jedes Chormitglied seine Wünsche äußern, die dann im Ausschuss behandelt werden. Für das jährliche Konzert ist sowohl die Liedauswahl zu benennen, als auch die mitwirkenden Gäste sind frühzeitig zu benennen. Er hat die Schlüsselgewalt für den Notenschrank und sorgt somit vor und nach der Probe für das Aus- und Aufräumen, Auf- und Zuschließen.

Der Veranstaltungsausschuss

Der Veranstaltungsausschuss ist zuständig für die Organisation und Durchführung aller GV-Veranstaltungen, inkl. Konzert. Beispiele: Frühlingsfest, Einmarsch Volksfest, Sommerfest, Ausflug, Konzert, Weihnachtsfeier, Weihnachtsmarkt. Kurzum alle Veranstaltungen an denen der GV teilnimmt. Die Mitglieder können und sollen alle anderen Chormitglieder um Mithilfe bei der Durchführung der Veranstaltung bitten.

Der Kommunikationsausschuss

Der Kommunikationsausschuss sorgt für die Festlegung der Kommunikationsmittel. Intern: Mündlich bei der Chorprobe, WhatsApp, Mail, SMS und Homepage (nach dem Login). Extern: Pressemeldungen, Verantwortung für Homepage (öffentliche Bereich), Plakate, Flyer und sonstige Werbemittel. Außerdem die Aktualisierung von Chorbildern, der Internetauftritt (Homepage).